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MoeKo 
Gast





Beitrag Beitrag 20 - Verfasst am: Mo Mai 05, 2008 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

TomM hat folgendes geschrieben:
das nennt sich Geschäftsführung ohne Auftrag und ist, zumindest in D, nicht strafbar solange es nicht explizid untersagt ist.

Sag ich doch.
Aber ob der Anwalt damit durchkommt ist eine andere Frage ...
HolgerS 



Anmeldungsdatum: 14.12.2001
Beiträge: 7062

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Beitrag Beitrag 21 - Verfasst am: Mo Mai 05, 2008 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich eher um angemasste Geschäftsführung ..............

Wiki:

(2) Behandelt jemand ein fremdes Geschäft als sein eigenes, obwohl er weiß, dass er nicht dazu berechtigt ist, so kann der Geschäftsherr die sich aus den §§ 677, 678, 681, 682 ergebenden Ansprüche geltend machen. Macht er sie geltend, so ist er dem Geschäftsführer nach § 684 Satz 1 verpflichtet.

Wär doch mal interessant, wenn tatsächliche Rechteinhaber von diesen "Anwälten" deren Gewinn fordern ......
_________________
Ach, macht doch was ihr wollt ..... aber machts wenigstens gut ......
Romulan Warbird 



Anmeldungsdatum: 30.01.2003
Beiträge: 1329

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Beitrag Beitrag 22 - Verfasst am: Di Mai 06, 2008 8:01    Titel: Antworten mit Zitat

Scheinbar spriessen solche sich anmassende Geschäftsführer zur Zeit wie Pilze aus dem Boden. Aber Deutschland ist im Hinblick auf Internetabmahnungen ja schon lange wilder Westen. Die Staatsanwälte können sich durch die Abmahnwut kaum noch den Fällen widmen, wo Menschen wirklich zu Schaden gekommen sind, wie beispielsweise durch kriminelle ebay-Händler. Und Geld kosteet das den Steuerzahler auch noch. Die Provider verlangen für jede Auskunft extra Gebühren. Erste Staatsanwaltschaften verweigern aber jetzt endlich ihre Dienste. http://www.heise.de/newsticker/Generalstaatsanwalt-Die-Sicherheit-haengt-nicht-vom-Filesharing-ab--/meldung/106373
_________________
Grüße
AndreasBloechl 



Anmeldungsdatum: 18.12.2003
Beiträge: 137

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Beitrag Beitrag 23 - Verfasst am: Di Mai 06, 2008 8:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die sollten sich auch besser um Leute die extrem viel Kohle ins Ausland schaufeln kümmern und nicht um Ottonormalo der vielleicht mal einige Euros nicht zahlen will und vielleicht auch mal illegales macht im Internet.
Aber denen will man ja nichts anhaben weil es vielleicht auch etwas Streß mitbringt und die haben halt dann auch sehr gute Anwälte mit denen man sich beschäftigen muß.
_________________
Gruß Andreas
TomM 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 05.03.2002
Beiträge: 5354
Wohnort: Heilsbronn - meist Wanambi auf See

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Beitrag Beitrag 24 - Verfasst am: Di Mai 06, 2008 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

HolgerS hat folgendes geschrieben:
Es handelt sich eher um angemasste Geschäftsführung ..............

Wiki:

(2) Behandelt jemand ein fremdes Geschäft als sein eigenes, obwohl er weiß, dass er nicht dazu berechtigt ist, so kann der Geschäftsherr die sich aus den §§ 677, 678, 681, 682 ergebenden Ansprüche geltend machen. Macht er sie geltend, so ist er dem Geschäftsführer nach § 684 Satz 1 verpflichtet.

Wär doch mal interessant, wenn tatsächliche Rechteinhaber von diesen "Anwälten" deren Gewinn fordern ......


Weißt schon Holger, was das heißt - oder

Schadensersatz ist nicht, weil Dir kein Schaden entstanden ist.

Willst Du die Erträge vom selbsternannten Geschäftsführer, dann mußt Du ihn entlohnen!

Das einzige, was hilft, ist der Ausschluß - soll heißen die Untersagung der Geschäftsführung ohne Auftrag. Am besten tut man dies im Vorfeld - z.B. im Impressum der Website und/oder in den AGB.
_________________
so long -> Tom

Wissen ist Macht - macht nichts
(Heinz Erhardt)
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