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OlafG 



Anmeldungsdatum: 21.05.2002
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Beitrag Beitrag 20 - Verfasst am: Mo Aug 05, 2002 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Rückbuchungen bei Kreditkartengeschäften gehen nun mal schon gar net.


Bei Onlinebuchungen ist es klar, weil die Eingabe einer TAN (Transaktionsnummer) soviel wert ist wie Deine Unterschrift. Bei einer Kreditkartenbezahlung mußt Du auch einen Beleg unterschreiben, dann kannst Du auch nichts zurückverlangen. Bei einer Online-Bestellung unterschreibst Du aber nichts. Das Geschäft hat also gegenüber der Bank nichts vorzuweisen. Trotzdem bezahlt die Bank, aber der Kunde kann innerhalb einer Frist (4 Wochen?) die Rückbuchung ohne Angabe von Gründen verlangen. Ansonsten kann ja jeder, der nur Deine Nummer kennt, beliebig Geld abbuchen.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß es so ist. Aber ich bin kein Banker. Vielleicht ist es einer von Euch?

Olaf



Zuletzt bearbeitet von OlafG am Aug. 05 2002,19:06
Holgers_inaktiv 



Anmeldungsdatum: 10.02.2002
Beiträge: 0
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Beitrag Beitrag 21 - Verfasst am: Di Aug 06, 2002 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Schaut mal hier:

http://www.manager-magazin.de/ebusiness/artikel/0,2828,202471,00.html
OlafG 



Anmeldungsdatum: 21.05.2002
Beiträge: 56

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Beitrag Beitrag 22 - Verfasst am: Di Aug 06, 2002 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe auch noch einen link dazu:

Kreditkartenbezahlung

Olaf
bobo 



Anmeldungsdatum: 02.08.2002
Beiträge: 389
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Beitrag Beitrag 23 - Verfasst am: Di Aug 06, 2002 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

auf einen Anwalt, der den Schrieb 9/2001 und die Homepage 4/2002 das letzte Mal upgedated hat, wuerde ich mich auf keinen Fall verlassen. Der Mensch ist so aktuell wie meines Großvaters Hosentraeger.

Die Praxis sieht meist anders aus als der Herr Anwalt so denkt.
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Helmut 
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Beitrag Beitrag 24 - Verfasst am: Di Aug 06, 2002 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Also was da zur Kreditkartenzahlung steht ist doch Quatsch ! Wenn ich mal eine Einzugsermächtigung per Internet gegeben habe und die Kohle abgebucht wurde ist die definitiv erst mal weg ! Habe ich dann Einwände - muß ich den Rechtsweg gehen. Mach das mal bei einem Anbieter außerhalb Deutschlands
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OlafG 



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Beitrag Beitrag 25 - Verfasst am: Di Aug 06, 2002 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wir müssen ja mit diesem Thema nicht unbedingt das Sommerloch stopfen. Es kann ja auch jeder machen, was er will. Aber wenn Dir jemand was abbucht ohne Deine schriftliche Erlaubnis dazu kannst Du immer die Rückbuchung verlangen, und die Bank muß und wird es auch machen. Ansonsten kann ja jeder jedem was abbuchen. Aber entscheiden muß es jeder selber. Wenn ich 1000 Euro aus dem Automaten ziehe und mir auf dem Weg zum Händler jemand eins auf die Rübe haut und das Geld wegnimmt, kann ich auch keine Rückbuchung verlangen. Daher mein Tipp: Möglichst viel Geld verdienen, dann ist alles nicht so schlimm.

Olaf
Helmut 
globaler Moderator


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Beitrag Beitrag 26 - Verfasst am: Di Aug 06, 2002 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ansonsten kann ja jeder jedem was abbuchen

Ja Mensch ! Darum reden wir doch ! Bei einer Kreditkartenzahlung im Internet besteht die Gefahr. Das läßt sich doch kinderleicht manipulieren. Was hast Du denn in der Hand ? Eine e-mail, ein FAX. Was sagt die aus ? Gar nix. Das ist ein Geschäft auf absoluter Vertrauensbasis- ein Blankoscheck eben.

Selbst ein FAX ist kein Dokument. Kann jeder faken. Mache ich in WINFAX ratze-fatze.
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bobo 



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Beitrag Beitrag 27 - Verfasst am: Di Aug 06, 2002 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

darum gibt es im Internet mehr Betruegereien als nette Menschen.

Den Betrogenen geschieht vollkommen recht. Fallen auf jeden plumpen Trick rein. Ebenso koennte man sein Haus offenlassen und ein Schild schreiben: Bin in Urlaub.
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Helmut 
globaler Moderator


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Beitrag Beitrag 28 - Verfasst am: Di Aug 06, 2002 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Bin in Urlaub. ...

... Schlüssel liegt unter dem Fußabstreifer
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root 



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Beitrag Beitrag 29 - Verfasst am: Mi Aug 07, 2002 8:48    Titel: Antworten mit Zitat

@Helmut,
Wenn meine Kreditkarte unberechtigter Weise belastet wurde, dann kann ich dies wie bei EC per Widerspruch zurückbuchen.
Dann muß der Händler beweisen, daß ein Vertrag zustande gekommen ist. Da keine Unterschrift bzw. Pin/Tan vorhanden ist, dürfte diesem das ziemlich schwer fallen.
Den Umweg über IP-Adresse/richterlicher Verfügung->Tel-Nr./Adresse wird er wohl kaum gehen.

Hat man Vorkasse bezahlt und die Firma geht pleite (soll sich ja auch bei renommierten Firmen in letzter Zeit häufen), geht Dein Geld erst mal ans Finanzamt bzw. zur Krankenkasse, denn die dürfen zuerst aus dem Insolvenztopf schöpfen. Der Rest wird durch alle Gläubiger geteilt. Was glaubst Du wie viel für Dich da übrigbleibt?

root
Helmut 
globaler Moderator


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Beitrag Beitrag 30 - Verfasst am: Mi Aug 07, 2002 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn meine Kreditkarte unberechtigter Weise belastet wurde, dann kann ich dies wie bei EC per Widerspruch zurückbuchen.

Kennst Du EINEN Fall wo das geklappt hätte ? Wer damit betrügen will - hat dafür schon Vorkehrungen getroffen.
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TomM 
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Beitrag Beitrag 31 - Verfasst am: Mi Aug 07, 2002 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Was root sagt stimmt, das Risiko liegt, bis auf Vorkasse, ausschließlich beim Händler.

Auch ein Bankleinzug schützt nicht vor Rückbuchung durch den Kunden. Bankeinzüge können nämlich vom Bezogenen innerhalb von sechs Monaten wieder zurückgeholt werden. Das weiß kaum einer und hat schon manchen Händler in die Pleite getrieben. :angry:

Außerdem unterschreibt der Händler bei der Bank, dass er eine Einzugsermächtigung vorliegen hat und im Falle von Fehlbuchungen den Betrag zurückerstattet.

Ergo, Bank fein raus, Kunde fein raus, Händler gea*scht.

Der "Oldilink" mit den haftenden Kreditkartenunternehmen ist in sofern richtig, dass man versucht den Händler zu schützen indem man sagt dass die Forderung ja vom Kreditkartenunternehmen angekauft wurde (factoring). Damit soll das Risiko auch beim Rechnungsinhaber liegen. Allerdings wehren die sich. Obwohl sie doch ihr Risiko durch die Provision abdecken sollten.

Hinzuzufügen bleibt noch Nachnahme - wenn der Kunde nicht annimmt hast'de geloost. Versandkosten und Geschäft = geplatzt.  :angry:

Soviel zum Thema zahlen.

Seriöse Händler, und das ist m.E. die Mehrzahl, machen das nicht. Wer mal, wie ich, um die Ecke und Aug in Aug eine originalversiegelte Soft gekauft hat dann zuhause Feststellt, dass die Freischaltdisk (Abby) nicht dabei ist, kann sich vorstellen was das für ein Zirkus ist. Ob's bei Onlinehändler einfacher ist? Weiß net.

Ich hatt noch nie Probleme, und so ein Krempel wie Firewire Karte - Online, ist doch klar

und wieder mal die Wechselstaben verbuchselt



Zuletzt bearbeitet von TomM am Aug. 07 2002,12:06
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root 



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Beitrag Beitrag 32 - Verfasst am: Mi Aug 07, 2002 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Helmut,

Hatte noch nicht das Vergnügen.
Gegenfrage: Kennst Du einen Fall, wo das Kreditkartenunternehmen eine Widerspruchs-Internet-Buchung nicht rückabgewickelt hat.

root
bobo 



Anmeldungsdatum: 02.08.2002
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Beitrag Beitrag 33 - Verfasst am: Mi Aug 07, 2002 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Auch ein Bankleinzug schützt nicht vor Rückbuchung durch den Kunden. Bankeinzüge können nämlich vom Bezogenen innerhalb von sechs Monaten wieder zurückgeholt werden. Das weiß kaum einer und hat schon manchen Händler in die Pleite getrieben.


Leider geht es um die zahlreichen schwarzen Schafe!

Wenn ein 'Haendler' sein geld hat, ist er im schlimmsten Fall nicht mehr auffindbar, Du kannst Dein geld 100 Jahre lang rueckbuchen. Weg ist weg. Und dann lies all das Kleingedruckte!
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bobo 



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Beiträge: 389
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Beitrag Beitrag 34 - Verfasst am: Mi Aug 07, 2002 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

uebrigens: 6 Monate? eher 6 WOCHEN!
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TomM 
globaler Moderator


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Beitrag Beitrag 35 - Verfasst am: Mi Aug 07, 2002 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

nee Cool, quatsch bobo,

6 MONATE ich hab bei einigen Kunden Bankeinzug, und es wurden einmal meine Schecks nicht eingelöst, weil es angeblich keine Deckung gab.

Guthaben aus Bankeinzügen war damals über DEM 90.000,--

Nachfragen bei der Bank ergab 6 MONATE und endgültige Gutschrift auf dem eigenen Konto (d.H. zu meiner Verfügung war es 6 Wochen! :angry:

Von was die armen Banken wohl leben :0 :angry: :0
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Holgers_inaktiv 



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Beitrag Beitrag 36 - Verfasst am: Mi Aug 07, 2002 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Also zum Thema Kreditkarten:

Alle Kartenverträge sagen eindeutig, dass der Händler eine Unterschrift vom Kunden braucht, damit die Kreditkartengesellschaft zahlt, dafür auch diese Ritschratschgeräte. Zweite Möglichkeit ist die elektronische (durchs Gerät ziehen).

Nur die Nennung der Kartennummer (sei es durchs Internet) reicht nicht. Sowas kann ich immer widerrufen, Meistens muss man dann eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass man nicht persönlich etwas gekauft hat. Dann MUSS das Kartenunternehmen zurückabwickeln und tut das auch.

Mir persönlich ist folgendes passiert: war im November/Dezember 2000 in Australien im Urlaub mit Zwischenstop in Kuala Lumpur für 3 Tage. Habe dort die "Karten tanzen" lassen.

Anfang diesen Jahres bekam ich an einem Samstagmorgen einen Anruf der Kartenfirma, ob ich vor einer Woche in KL gewesen wäre, da Abbuchungen von meiner Karte vorliegen würden. War ich natürlich nicht, habe aber wahrheitsgemäss von meinem Urlaub von vor einem Jahr erzählt.

Ingesamt waren da über € 4.000 aufgelaufen, die anstandslos zurückgebucht wurden. Ich habe mit der Dame der Rechtsabteilung ein bischen geklönt und sie erzählte mir, dass Internetbetrügerein nicht die grösste Schadensquelle sind, viel häufiger kommt vor, dass Karten in Restaurants und Geschäften unbemerkt ausgelesen und nachgemacht werden von richtigen Fälscherbanden. Man bekommt dies selbst gar nicht mit.

In solchen Fällen trägt das Risiko immer der Händler wenn er durch Unterschriftsbelege nicht nachweisen kann, dass es der Karteninhaber war. Der Kunde, wenn er bisher keinen Anlass zu Auffälligkeiten gegeben hat bekommt sein Geld immer zurück in solchen Fällen.
peri 
unregistriert


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Beiträge: 25
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Beitrag Beitrag 37 - Verfasst am: Do Aug 08, 2002 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

hab jetzt übrigens meine Digicam über "electronica24" erstanden (sind mit einem Link bei T-Online vertreten)

Am Montag morgen tel. bestellt, Di mittag erhalten, original verpackt - super!

Super Preis und das Unkenntnis-Geschwafel der sonstigen Off-Line Shop Verkäufer kann man sich sparen.

Service im Garantiefall läuft wohl eh über den Hersteller
_________________
PeRi
bobo 



Anmeldungsdatum: 02.08.2002
Beiträge: 389
Wohnort: 1090 Wien

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Beitrag Beitrag 38 - Verfasst am: Do Aug 08, 2002 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

glueck gehabt. Was meinst du, was sogar serioese Haendler mit der Ruecklaufware machen? Glaubst du echt, die stampfen Monat fuer Monat 20 Camcorder ein?

Der naechste Onlinekunde bekommt die angedreht! Da fehlen ein paar Kabel, das Netzteil ist nicht dabei, etwas abgebrochen ... Aerger ueber Aerger. Reklamier einmal, wenn der Haendler 500 km weit weg ist!
_________________
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OlafG 



Anmeldungsdatum: 21.05.2002
Beiträge: 56

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Beitrag Beitrag 39 - Verfasst am: Fr Aug 09, 2002 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

He Bobo, lies doch mal richtig! Peri hat was von original verpackt geschrieben! Du scheinst aber wirklich ein übervorsichtiger Mensch zu sein. Hast Du schon viele schlimme Erfahrungen gemacht? Und vor wem läufst Du da eigentlich immer weg? Vor den bösen Verbrechern? Wenn Du Deinem netten Händler vor Ort gern Sprüche wie *Diese Kamera wird gern gekauft* mit mehreren Hundert Euro vergüten möchtest, dann kannst Du das doch gern tun. Aber laß die anderen doch machen, wie sie es wollen. No risk - no fun!

Einstweilen schönes Wochenende.
Olaf
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