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Muss ich GEZ zahlen?
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Helmut 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 06.05.2001
Beiträge: 30601
Wohnort: Frankfurt

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Beitrag Beitrag 40 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 0:25    Titel: Antworten mit Zitat

B.T.W. backToTopic

Vor Jahren platze so ein A*chloch von der GEZ bei mir in die Büroräume. (Ich Depp hatte den reigelassen) ...

Hatte dort kein Kabel, keine Antenne . .aber ein TV-Gerät als Monitor für den Videokram´s.

Ergebnis: Ich mußte GEZ bezahlen

Habs aber nach 3 Monaten wieder gekündigt.
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Wenn mer sich uffreche will: - Eintrachtfan und SPD Mitglied!
AnCos 



Anmeldungsdatum: 12.06.2001
Beiträge: 1117

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Beitrag Beitrag 41 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hatte dort kein Kabel, keine Antenne . .aber ein TV-Gerät als Monitor für den Videokram´s.

Ergebnis: Ich mußte GEZ bezahlen


Nennt man sowas nicht "Deutsche Gründlichkeit"  

Bei uns brauchte man damals nur für ein Radio- und/oder Fernsehgerät Steuer zahlen obwohl mehere Geräte in einer Wohnung benutzt wurden.

Bin ich froh das wir Belgier nicht sooo gründlich sind  

Gruß
Andre - Original Belgier
cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 42 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Die Deutschen sind gründlich .. aber wenn es sein muss, werden sie von den Österreichern weit übertroffen - mit vorauseilendem Gehorsam ...

Der Österreicher schützt sich dagegen mit einer Mentalität "des juckt mi ned" ... und manch pflichtunbewusster Beamter agiert getreu dem Motto: "wos i ned waaas, mocht mi ned haaass".

Aber wehe, wenn ein übereifriger agiert !!!!

Vor Jahren hatte ich zwei Fälle (damals gabs die Sch...öne EU noch nicht:

Möbelstück um 3000 ATS im Auto (bis 1000 ATS frei) ... beim Deutschen Zoll um 17h30 abstempeln lassen, zm Österreicher ... träge gähnend .. "wolln S' des wirklich verzollen" ... und damit hat er sich die Arbeit des Amtshandelns erspart.

Zweiter Fall (Salzburg) .. DSR- (Digitales Satellliten Radio) Receiver importiert, Wert detto kaum 3000 ATS ... 5 Personen im Auto ... Aufenthalt ~ eine Stunde, drei Zollbeamte streiten sich, ob das ein Autoradio (!) sei oder nicht. Ich verneine vehement, ein dickes Buch wird hervorgeholt und durchblättert, der Reihe nach hat ein Zollbeamter nach dem anderen Dienstschluss, verdünnisiert sich und reicht mich an den nächsten Kollegen weiter ... die Prozedur beginnt von vorne .. bis ein Vorgesetzter vorbeikommt und nach kurzem Zuhören sagt: "Des wird mit 40% verzollt!!!"

Und nach 1 Stunde konnten wir um 22h den Weg fortsetzen. Seither war ich nie wieder so blöd und habe alles geschmuggelt, selbst wenn es 3000 DM (!) gekostet hatte!

So wird man vom ehrlichen Menschen zum Gauner erzogen. Habe auf diese Art viel "gespart", ... vor allem ZEIT !!!!



Zuletzt bearbeitet von cool
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Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt.
RHO 



Anmeldungsdatum: 23.07.2001
Beiträge: 5374
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Beitrag Beitrag 43 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss bezahlt man auch in Deutschland Gebühren für das "Betreiben" von Rundfunk- bzw. Fernsehgeräten, und nicht für den Besitz eines Gerätes und/oder für den Empfang oder das Sehen von Programmen o.ä.
Besitzt man einen Fernseher, schaltet ihn jedoch nie ein ist das gebührenfrei.
Für alle Schlaumeier, die Besuch von der GEZ erwarten würde ich jedoch empfehlen, das Gerät ggf. in der Verpackung zu belassen.
Ist das Empfangsgerät erst mal ausgepackt und eingeschaltet ist es gebührenpflichtig, selbst wenn es nicht an die Antenne oder Kabel oder was weiss ich angeschlossen ist und man sich z.B. aus Gründen der Selbstbestrafung nur das "ätherische Rauschen" anschaut/anhört.
Da weder ein Beamer noch ein DVD-Stehallein Empfangsgeräte sind würde ich mal behaupten, meisterjakob (er hat diesen thread gestartet) braucht keine Gebühren zu entrichten. Falls er aber einen TV-Tuner dranmacht muss er wohl zahlen.

Gruss, RHO
Avalon 



Anmeldungsdatum: 07.07.2002
Beiträge: 616

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Beitrag Beitrag 44 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Soweit ich weiss bezahlt man auch in Deutschland Gebühren für das "Betreiben" von Rundfunk- bzw. Fernsehgeräten, und nicht für den Besitz eines Gerätes und/oder für den Empfang oder das Sehen von Programmen o.ä.


Das stimmt so nicht. GEZ-pflichtig wird derjenige, der die Möglichkeit hat, ein entsprechendes gebührenpflichtiges Programm zu empfangen. Sind alle dafür benötigten Geräte verfügbar, muss gezahlt werden. Egal ob die Geräte betrieben werden oder nicht.

Hier ein Zitat aus den Infoseiten der GEZ:

Zitat:
Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, vom Rundfunkempfang Gebrauch zu machen.


Und:

Zitat:
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Hörfunk- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit den Geräten Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen, sondern nur darauf, dass Sie es nutzen können. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu stande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.


In einem Posting weiter oben hab ich die Meinung geäussert, dass auch für entsprechende PCs Gebühren bezahlt werden müssen. Das stimmt so aber - noch - nicht:

Zitat:
Keine Gebühren für Internet-PCs!
Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2004 keine Gebühren erhoben werden.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.


Alles entnommen von www.gez.de/.

Marco



Zuletzt bearbeitet von Avalon
Helmut 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 06.05.2001
Beiträge: 30601
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Beitrag Beitrag 45 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Für alle Schlaumeier, die Besuch von der GEZ erwarten würde ich jedoch empfehlen ..

den gar ned zur Tür rein zu lassen ! Das muß man erst mal gar ned ! Ich hatte in dem erwähnten Fall (bei mir) das erst mal gar ned geschnallt wer das ist - und wenn, ich hätte ned geglaubt das ich GEZ.plichtig wäre !

Heute würde ich den auf der Stelle rauschmeißen. Dann müssten die sich eine Durchsuchung genehmigen lassen. Und in der Zwischenzeit ....
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cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 46 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

... sprengst du die Kiste in die Luft!

120 kg TNT sollten ausreichen.
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Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt.
MoeKo 
Gast





Beitrag Beitrag 47 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
120 kg TNT sollten ausreichen.

Für die GEZ?
Könnte hinkommen
Helmut 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 06.05.2001
Beiträge: 30601
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Beitrag Beitrag 48 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

120 kg TNT sollten ausreichen ..

Hmm ... wie groß zum Teufel ist den Dein TV Mit 120 kg TNT sprenge ich lieber die ganze GEZ in die Luft
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Avalon 



Anmeldungsdatum: 07.07.2002
Beiträge: 616

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Beitrag Beitrag 49 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mit 120 kg TNT sprenge ich lieber die ganze GEZ in die Luft




Bin sofort dabei!

Marco
Helmut 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 06.05.2001
Beiträge: 30601
Wohnort: Frankfurt

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Beitrag Beitrag 50 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

@ MoeKo !

Du Räuber ... PointenKlauer, Plagitator ....  
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_Garfield_ 



Anmeldungsdatum: 29.06.2002
Beiträge: 3204
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Beitrag Beitrag 51 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Mhh, er war schneller. Wollt ihr euch nicht auch duellieren? Läuft doch auch grad so ein Film im Fernsehen, wenn ich richtig gelesen habe.
MoeKo 
Gast





Beitrag Beitrag 52 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
@ MoeKo !

Du Räuber ... PointenKlauer, Plagitator ....  

Sprengen ist mein Hobby.
Da bin ich sehr schnell
cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 53 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Druck in der Blase .... RASEN SPRENGEN !!!!
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TomM 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 05.03.2002
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Beitrag Beitrag 54 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Möbelstück um 3000 ATS im Auto (bis 1000 ATS frei) ... beim Deutschen Zoll um 17h30 abstempeln lassen, zm Österreicher ... träge gähnend .. "wolln S' des wirklich verzollen" ... und damit hat er sich die Arbeit des Amtshandelns erspart.

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War wohl Passau
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cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 55 - Verfasst am: Do Okt 09, 2003 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Woher weisst denn das? Hast mi gsehn? Mit meinem Table-Dance-Tischerl?
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TomM 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 05.03.2002
Beiträge: 5354
Wohnort: Heilsbronn - meist Wanambi auf See

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Beitrag Beitrag 56 - Verfasst am: Fr Okt 10, 2003 9:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war der Vorgesetzte
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Lucike FZ 



Anmeldungsdatum: 28.09.2001
Beiträge: 84

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Beitrag Beitrag 57 - Verfasst am: Fr Okt 10, 2003 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich war der Vorgesetzte

Und dann nur 40 %?
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V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 58 - Verfasst am: Fr Okt 10, 2003 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Owohl ich das Gerät aus dem Auto holen und vorzeigen musste (grosses Kopfkratzen rundherum), setzte er fest: das ist ein Autoradio und ist mit 40% zu verzollen.

Ich habe es trotz aller Versuche nicht in den Normautoradioschacht einbauen können, es war einfach fünfmal zu gross.
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meisterjakob 



Anmeldungsdatum: 13.05.2002
Beiträge: 650

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Beitrag Beitrag 59 - Verfasst am: Fr Okt 10, 2003 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Für das Geld hättest auch ein kleineres Autoradio bekommen...

War wohl noch ein altes DDR Relikt für deinen Trabbi, oder?
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