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wwoody 

Anmeldungsdatum: 16.09.2001 Beiträge: 653 Wohnort: Wien
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Beitrag 0 - Verfasst am: Mo Feb 24, 2003 15:11 Titel: |
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Hi Leute!
Liest Euch das mal durch und sagt mir Eure erlichen Meinungen.
Hab' ich mich da wirklich wie ein Ar***loch benommen - wie der Typ da behauptet oder doch nicht... Ich kann seine Aufregung echt nicht nachvollziehen.
Vom Angebot zurückgetreten _________________ Gruß WWOODY |
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bergH  Moderator
Anmeldungsdatum: 14.06.2001 Beiträge: 13678 Wohnort: Am Kamener Kreuz
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Beitrag 1 - Verfasst am: Mo Feb 24, 2003 16:10 Titel: |
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tach auch !
@wwoody
Mal tief Luft holen .
Besser ? Gut !
Also auf die Einzelheiten möchte ich gar nicht eingehen, nur soviel dazu:
FrauHansen hat Dich nicht als Ars**** bezeichnet, sondern eher, seinem Mißmut kräftig Ausdruck verliehen.
Seine Ansprahce betreffs :
Ist wie bei Ebay, sieh das als schlechte Bewertung !
Finde ich auch nicht "daneben".
Das Du die Sache aus Deiner Sicht etwas anders und wahrscheilich auch emotionaler siehst , ist klar.
Für den Aussenstehenden (mich) liest sich das aber noch relativ gesittet.
Just my 2 cents  _________________ Gruß BergH |
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wwoody 

Anmeldungsdatum: 16.09.2001 Beiträge: 653 Wohnort: Wien
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Beitrag 2 - Verfasst am: Mo Feb 24, 2003 16:39 Titel: |
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Nee, sorry... Als Ar***loch hat er mich nicht bezeichnet, das stimmt. Das war nur mein Ausdruck jetzt für das ganze bzw. ist mir nur so vorgekommen...
Zuletzt bearbeitet von wwoody _________________ Gruß WWOODY |
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Holgers_inaktiv 
Anmeldungsdatum: 10.02.2002 Beiträge: 0 Wohnort: Köln
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Beitrag 3 - Verfasst am: Mo Feb 24, 2003 17:14 Titel: |
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Hmmmm, meine ganz ehrliche Antwort .... (wolltest Du ja).
Du hast (nach dem was in dem Thread steht) ein abgeschlossenes schuldhaft gebrochen.
In Deutschland könnte frauhansen Dich sogar auf Erfüllung des Geschäftes verklagen, dann müsstest Du die Karte liefern oder Schadenersatz zahlen.
Sorry, aber so isses nun mal. |
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motiongroup  Gast
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Beitrag 4 - Verfasst am: Mo Feb 24, 2003 17:45 Titel: |
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Jo Holger, des is ned nur bei eich so, a bei uns häta des Problem... obwohl es für beide der bessere Weg scheint nichts über Landesgrenzen an privat zu verkaufen....
GünterN |
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wwoody 

Anmeldungsdatum: 16.09.2001 Beiträge: 653 Wohnort: Wien
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Beitrag 5 - Verfasst am: Mo Feb 24, 2003 17:52 Titel: |
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Zitat: | Hmmmm, meine ganz ehrliche Antwort .... (wolltest Du ja).
Du hast (nach dem was in dem Thread steht) ein abgeschlossenes schuldhaft gebrochen.
In Deutschland könnte frauhansen Dich sogar auf Erfüllung des Geschäftes verklagen, dann müsstest Du die Karte liefern oder Schadenersatz zahlen.
Sorry, aber so isses nun mal. |
Wenn man davon ausgehen würde dass das "Geschäft" eindeutig vereinbart war würde ich Dir zustimmen. Dem ist es aber nicht so...
Eines vorweg, ich wollte das ganze nicht da im Board diskutieren. Das war seine Idee...
Vereinbart war gar nichts... Wie die Zahlung über PayPal nicht klappte schrieb ich nur dass ich die Karte im schlimmsten Fall per NN schicken würde, habe ihm aber gleichzeitig drauf aufmerksam gemacht dass mir das ganze eh nicht sonderlich recht ist. Da er sich aber nicht mehr gemeldet hat und auf mein letztes Mail keine Antwort kam habe ich die Karte an jemand anderen verkauft. Wo ist da das Problem??  _________________ Gruß WWOODY |
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motiongroup  Gast
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Beitrag 6 - Verfasst am: Mo Feb 24, 2003 18:07 Titel: |
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Ich glaube, da wir den genauen Verlauf des Verkaufes nie kennen werden, können wir uns in diesem Fall kein Urteil erlauben.
Fakt ist, hätte der Käufer eine Rechtverbindliche Verkaufsabsicht deinerseits in Händen, lieg die Sache in der Richtung die HolgerS und ich aufgezeigt hat.
Aber in dem Punkt der Zitat: | Problematischen Geschäftsabwicklung | gebe ich dir recht. Sind die Firmen nicht Willens die Abwicklung von Auslandszahlungen zu Vereinfachen wird es im Privaten auch nicht leichter sein und das gilt für beide Seiten.
Als Käufer will ich keine Vorkasse leisten um danach einen Leerkarton in Händen zu halten und als Verkäufer will ich meine Ware nicht ins Nirgendwo schicken und nie einen Cent sehen....
GünteRN
Zuletzt bearbeitet von motiongroup |
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Holgers_inaktiv 
Anmeldungsdatum: 10.02.2002 Beiträge: 0 Wohnort: Köln
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Beitrag 7 - Verfasst am: Mo Feb 24, 2003 18:14 Titel: |
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Das "Problem" liegt darin, dass Du eine Willenserklärung abgegeben und er auch (Angebot und Annahme). Daran bist Du erstmal gebunden.
Stellt sich nun heraus, dass der Zahlungsweg aufgrund von von beiden nicht zu vertretenden Tatsachen nicht funzt, heisst das nicht, dass der Kaufvertrag dadurch erloschen ist. Ihr hättet halt einen anderen Weg vereinbaren/finden müssen. Dein "Unbehagen" spielt dabei keine Rolle.
Im übrigen: eine email zu schicken und am nächsten Tag das Teil anderweitig zu verkaufen, weil nicht innerhalb 24 Stunden eine Antwort kommt, halte ich persönlich nicht für fair.
Ich wär auch sauer an seiner Stelle.
Ihr solltet beide "Frieden" schliessen, letztendlich. |
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wwoody 

Anmeldungsdatum: 16.09.2001 Beiträge: 653 Wohnort: Wien
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Beitrag 8 - Verfasst am: Mo Feb 24, 2003 20:51 Titel: |
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Zitat: | Stellt sich nun heraus, dass der Zahlungsweg aufgrund von von beiden nicht zu vertretenden Tatsachen nicht funzt, heisst das nicht, dass der Kaufvertrag dadurch erloschen ist. Ihr hättet halt einen anderen Weg vereinbaren/finden müssen. Dein "Unbehagen" spielt dabei keine Rolle. |
Na ja, ganz so kann man es auch nicht betrachten...
In diesem Fall ändert sich für mich einiges. Der Aufwand um die Ware zu versenden ist wesentlich höher... Zahlungsart ändert sich auch wo ich mich natürlich (wie auch jeder andere in so einer Lage) fragen muss ob ich das Geld wirklich bekomme, wie motiongroup geschrieben hat.
Ausserdem war da noch was weshalb ich das eigentlich nicht im Forum breit treten wollte sondern es als private Angelegenheit formuliert habe... Er meinte wegen der Zollerklärung, ich soll den Wert mit 25.00 EUR angeben und die Karte als "defekt" deklarieren. Wenn in so einem Fall mit der Sendung etwas passiert (sie geht verloren oder so) bekomme ich nur 25.00 EUR erstattet und kann blöd durch die Finger schauen. So bescheuert bin ich auch wieder nicht.
Und, schlussendlich, da er sich nicht mehr meldete (seit 20.2.2003) habe ich mich entschieden die Karte an jemanden aus Wien zu verkaufen. _________________ Gruß WWOODY |
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MoeKo  Gast
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Beitrag 9 - Verfasst am: Mo Feb 24, 2003 21:33 Titel: |
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Ist wohl von beiden Seiten nicht so ganz gücklich gelaufen ...
Schliesst Frieden und vergesst das ganze.
Gruss
MoeKo |
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Ted66 

Anmeldungsdatum: 25.10.2001 Beiträge: 1100 Wohnort: Italien
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Beitrag 10 - Verfasst am: Mo Feb 24, 2003 21:54 Titel: |
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sorry aber wieso Zollerklärung?
Woddy ist doch in Östereich und der andere in Deutschland oder?
Da gibs doch keinen Zoll mehr
Nachtrag:
Vergesst es der andere ist in ja in der Schweiz
Woddy nächste mal sei schlauer...schreib dazu das alle restlichen Spesen der Käufer trägt. _________________ Unterstützungsaufruf für Helmut
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wwoody 

Anmeldungsdatum: 16.09.2001 Beiträge: 653 Wohnort: Wien
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Beitrag 11 - Verfasst am: Mo Feb 24, 2003 21:58 Titel: |
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Zitat: | sorry aber wieso Zollerklärung?
Woddy ist doch in Östereich und der andere in Deutschland oder?
Da gibs doch keinen Zoll mehr |
Nein, der andere ist in der Schweiz... _________________ Gruß WWOODY |
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Ted66 

Anmeldungsdatum: 25.10.2001 Beiträge: 1100 Wohnort: Italien
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TW 

Anmeldungsdatum: 08.06.2001 Beiträge: 847 Wohnort: Norddeutschland
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Beitrag 13 - Verfasst am: Di Feb 25, 2003 10:17 Titel: |
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Etwas in die Schweiz verschicken? Kann man vergessen bei den Zollgebühren. Wenn die sich vom restlichen Europa derart abkapseln wollen haben sie selber schuld wenn die Geschäfte schlecht laufen.
Da kann zwar der einzelne nichts dafür, aber als Schweizer kann man nicht erwarten daß der Verkäufer die Zollgebühren trägt. Das muß man vorab genau klären. Hier ist der Käufer in der Verpflichtung, der ja diese Probleme genau kennen sollte. Er kann nicht erwarten dass jeder Verkäufer diese künstlichen Hürdensprünge mitmacht.
Ich glaube ich hätte ähnlich gehandelt. Persönliche Übergabe ist immer ein gutes (Ver)kaufsargument. Hat schon was. |
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OgerTian 

Anmeldungsdatum: 16.02.2002 Beiträge: 619
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Beitrag 14 - Verfasst am: Di Feb 25, 2003 12:53 Titel: |
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hier kennt einer die rechtlage nicht du bist verflichte ihm das teil zu verkaufen! wenn du es ihm nicht verkaufst sondern einem anderen musst du ihm eine gleichwertige bzw höherwertige liefern oder für die kaufdifferenz die ihm bei einem anderen händler entstehen gerade stehen
wäre ja sonst noch was da macht einer eine kaufvertrag und der andere mein er könne machen was er will
naja bist össi vielleicht hab iher ja ein anderes recht.
mit dir würde ihc nie geschäfte machen
Zuletzt bearbeitet von OgerTian |
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wwoody 

Anmeldungsdatum: 16.09.2001 Beiträge: 653 Wohnort: Wien
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Beitrag 15 - Verfasst am: Di Feb 25, 2003 13:12 Titel: |
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Zitat: | hier kennt einer die rechtlage nicht du bist verflichte ihm das teil zu verkaufen! wenn du es ihm nicht verkaufst sondern einem anderen musst du ihm eine gleichwertige bzw höherwertige liefern oder für die kaufdifferenz die ihm bei einem anderen händler entstehen gerade stehen
wäre ja sonst noch was da macht einer eine kaufvertrag und der andere mein er könne machen was er will
naja bist össi vielleicht hab iher ja ein anderes recht.
mit dir würde ihc nie geschäfte machen |
Ich bin eine Privatperson und wenn ich die Ware z.B. letztendlich gar nicht mehr verkaufen will, was ist dann??
Ich meine, ich bin kein Händler. Wenn mir der gesamte Vorgang nicht zusagt und ich am Ende, unter Umständen, noch den kürzeren ziehen kann (siehe Zollerklärung und Warenwert) dann ist es für mich nur ein Nachteil.
Ich kenne die Rechtslage tatsächlich nicht, stimmt... Aber, ich kann es mir kaum vorstellen dass ich mich auf so ein Deal einlassen muss wo ich am Ende benachteiligt bin.
Kennt sich jemand hier aus? Wie ist hier die Rechtslage wirklich??
@OgerTian: Ich bin schon mal kein Össi und keiner zwingt Dich mit mir Geschäfte zu machen. Ich will sehen wie Du dich in so einer Situation verhalten würdest.
Nachtrag: Ausserdem werden, in bestimmten Situationen, auch Verträge gekündigt. Gesetzlich ist das vollkommen in Ordnung. Auch ein Händler kann von einem "Kaufvertrag" zurücktreten... Und Du kannst dagegen kaum was machen. Er ist nicht verpflichtet Dir die Ware zu verkaufen.
Zuletzt bearbeitet von wwoody _________________ Gruß WWOODY |
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MoeKo  Gast
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Beitrag 16 - Verfasst am: Di Feb 25, 2003 13:18 Titel: |
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Ich meine, ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt bereits duch eine mündliche Übereinkunft zustande.
Die Schriftform ist dann nur ein Beweismittel.
Oder irre ich?
Gruss
MoeKo |
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wwoody 

Anmeldungsdatum: 16.09.2001 Beiträge: 653 Wohnort: Wien
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Beitrag 17 - Verfasst am: Di Feb 25, 2003 13:24 Titel: |
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Zitat: | Ich meine, ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt bereits duch eine mündliche Übereinkunft zustande.
Die Schriftform ist dann nur ein Beweismittel.
Oder irre ich?
Gruss
MoeKo |
Darum geht es gar nicht...
Wäre es eine Sendung nach Deutschland gewesen, kein Problem... Karte einpacken, Nachnahme deklarieren und Tschüss...
Aber, wenn so etwas von mir verlangt wird:
Zitat: | Er meinte wegen der Zollerklärung, ich soll den Wert mit 25.00 EUR angeben und die Karte als "defekt" deklarieren. Wenn in so einem Fall mit der Sendung etwas passiert (sie geht verloren oder so) bekomme ich nur 25.00 EUR erstattet und kann blöd durch die Finger schauen. So bescheuert bin ich auch wieder nicht. |
Da hört der Spass für mich auf. Warum soll ich Gefahr laufen auf die Schnautze zu fallen?? Er wollte damit die Zollgebühren für sich begünstigen und ich kann im Falle eines Verlustes der Ware durch die Finger schauen. ???
Zuletzt bearbeitet von wwoody _________________ Gruß WWOODY |
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TW 

Anmeldungsdatum: 08.06.2001 Beiträge: 847 Wohnort: Norddeutschland
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Beitrag 18 - Verfasst am: Di Feb 25, 2003 14:03 Titel: |
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Also wenn
1) einer ein Angebot macht
2) der zweite eine Zusage macht (mündlich oder schriftlich ist egal), ohne weitere Veränderung bzw. Erweiterung des Angebots, dann ist das Geschäft beschlossene Sache und beide Seiten haben ein Recht auf Erfüllung. Gibt es eine Veränderung/Erweiterung des im Angebot enthaltenen, dann muß der erste erneut zustimmen, um den Vertrag zustande kommen zu lassen. u. s. w.
Wenn dann aber einer von beiden Änderungen hinterher Änderungen des Vertrages macht, dann kann der andere dies ablehnen. Das kann dazu führen dass der Vertrag wieder aufgelöst wird, im beiderseitigen Einvernehmen. Dazu muß man aber miteinander sprechen und auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Hier befinden wir uns in einer Grauzone. Das Thema Zoll hätte vom zweiten eigentlich sofort zur Sprache kommen müssen. Dass da das gegenseitige Vertrauen leidet ist klar. |
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Holgers_inaktiv 
Anmeldungsdatum: 10.02.2002 Beiträge: 0 Wohnort: Köln
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Beitrag 19 - Verfasst am: Di Feb 25, 2003 14:39 Titel: |
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Ist doch ganz einfach:
1. Grundsätzlich ist euer Geschäft (ohne die genauen Einzelheiten zu kennen) rechtswirksam zustande gekommen.
2. Auf die Zollgeschichte mit den 25 Euro, wenn diese dann hinterher aufkommt, brauchst Du Dich nicht einzulassen. Wenn Ihr vereinbart habt, dass frauhansen die Versandkosten und -spesen trägt, dann muss er auch den tatsächlichen Zoll bezahlen, so dass Du auf der sicheren Seite bist falls mit der Karte was passiert. Ist er damit nicht einverstanden, könnt ihr beide von der Sache zurücktreten.
Ich habe es aber so verstanden, dass Du nach einem Tag auf den Du auf die Antwort auf Deine Email gewartet hast, die Karte einfach anderweitig weiterverkauft hast. Und das war mit Sicherheit zu voreilig. Angemessen wäre gewesen, 7 Tage zu warten. |
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