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Romulan Warbird 

Anmeldungsdatum: 30.01.2003 Beiträge: 1329
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Beitrag 0 - Verfasst am: Mi Feb 27, 2008 12:11 Titel: Karlsruhe: Jein zu Online-Razzien |
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Zitat: | Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zu Online-Durchsuchungen gekippt. Trotzdem erklärten die obersten Richter das Ausspähen von Computern unter bestimmten Bedingungen für verfassungsgemäß. |
Quelle: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/28/0,3672,7163036,00.html
Zitat: | Dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Zudem bedarf es dazu der Erlaubnis eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden. |
Wie ich Deutschland kenne, wird jetzt natürlich wieder eine Diskussion vom Zaun gebrochen die fragt:"Was sind überragend wichtige Rechtsgüter?"
 _________________ Grüße |
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Helmut  globaler Moderator

Anmeldungsdatum: 06.05.2001 Beiträge: 30601 Wohnort: Frankfurt
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Beitrag 1 - Verfasst am: Mi Feb 27, 2008 13:26 Titel: |
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Sehr gut - weiter "Eseln"  _________________ Wenn mer sich uffreche will: - Eintrachtfan und SPD Mitglied! |
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cool  V.I.P. Lästerexperte

Anmeldungsdatum: 15.08.2001 Beiträge: 53491
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Beitrag 2 - Verfasst am: Mi Feb 27, 2008 13:57 Titel: |
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Was der Staat darf, darf ich schon lange.
1. Coolsches Grundgesetz.
Möchte bloss wissen, WIE die Heinis auf meinem (Mimimalst)PC was suchen/finden wollen ... können sich ein
paar (vorbereitete) Viren holen. Zwecks Tarnung ein paar Nackedeis & Paris.
Wär ganz gut (kommt noch ... so sicher wie der 1.Jan. nach dem 31.Dez.), wenn Virenprogrammierer ein
paar "Gegenviren" rumschleusen würden. Crashen lassen der Staatsschnüffler ...
Drei meiner PCs hängen nie online. Bin doch ned deppert. _________________
Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt. |
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HolgerS 
Anmeldungsdatum: 14.12.2001 Beiträge: 7062
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Beitrag 3 - Verfasst am: Mi Feb 27, 2008 14:16 Titel: |
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Damit wäre das Gesetz faktisch eigentlich tot, denn Menschenleben oder Bestand des Staates sind schon sehr hohe Hürden. _________________ Ach, macht doch was ihr wollt ..... aber machts wenigstens gut ...... |
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Romulan Warbird 

Anmeldungsdatum: 30.01.2003 Beiträge: 1329
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Beitrag 4 - Verfasst am: Mi März 19, 2008 11:37 Titel: |
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Zitat: | Das Bundesverfassungsgericht hat das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen eingeschränkt - per Eilentscheidung. Danach dürfen die Daten nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden.
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Quelle:http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/26/0,3672,7182810,00.html
Zitat: | Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus. |
Es darf also weiter geeselt werden.  _________________ Grüße |
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cool  V.I.P. Lästerexperte

Anmeldungsdatum: 15.08.2001 Beiträge: 53491
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Beitrag 5 - Verfasst am: Mi März 19, 2008 13:23 Titel: |
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Tu ich ja eh ....
My home is my donkey ... ähhh ... monkey.
Diese Fakes sind ne Sauerei ... lade mir alle Asterix-Bände als PDF runter (keine Angst, ich habe sie ALLE [!] im Original) - und was ist dabei:
eine komplette gescannte PLAYBOY-Nummer. Sowas! _________________
Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt. |
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