cool  V.I.P. Lästerexperte

Anmeldungsdatum: 15.08.2001 Beiträge: 53491
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Beitrag 0 - Verfasst am: Fr März 07, 2008 0:50 Titel: Ohne Worte :-( |
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ORF <---
Vor den Turbulenzen sagte zur Rechtmäßigkeit der Überwachung des Computers des Angeklagten und damit der polizeilichen Ermittlungen
der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz, Gottfried Strasser, aus. Der Verteidiger hatte in den Raum gestellt, die Polizei habe sich dabei einer
gesetzlich unzulässigen Online-Fahndung bedient.
Das wies Strasser zurück. Ein Großer Lauschangriff sei in diesem Fall berechtigterweise beantragt worden. Es sei korrekt gewesen, spezielle
Programme auf dem Computer des Verdächtigen zu installieren, um seine laufenden Aktivitäten mitzuverfolgen und Screenshots im
Minutentakt zu machen.
Verteidiger Binder holte sich Unterstützung beim Obmann der ARGE Daten, Hans G. Zeger. Ihn irritierte vor allem, dass die Polizei auch
die Tastatureingabe überwacht habe. Strasser hatte daran keinen Anstoß genommen, das gehöre zur Überwachung der Telekommunikation.
Zeger diagnostizierte daraufhin "einen gewissen Mangel der Kompetenz beim Rechtsschutzbeauftragten". _________________
Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt. |
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