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Gravi erhält 14 Monate Gefängnis ohne Bewährung :-|
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V.I.P. Lästerexperte


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Beitrag Beitrag 0 - Verfasst am: Do Sep 18, 2008 21:59    Titel: Gravi erhält 14 Monate Gefängnis ohne Bewährung :-| Antworten mit Zitat

Freiherr von Gravenreuth "Abmahn-Anwalt" erhält lange Gefängnisstrafe

Von Lars Winckler 18. September 2008, 13:14 Uhr

Günter Freiherr von Gravenreuth jagte Raubkopierer, die SPD und die Tageszeitung "taz". Nun hat ihn das Landgericht Berlin zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt – ohne Bewährung.

Es ist 18.06 Uhr, als Richter Ralf Vogl die Worte spricht, die die Karriere des Anwalts wohl zerstören: „Die Berufung wird verworfen“. Günter Freiherr von Gravenreuth erstarrt, ahnt wohl, dass er gegen dieses zweitinstanzliche Urteil kaum mehr vorgehen kann. Auf der Zuschauerbank grinsen seine langjährigen Gegner, mühsam unterdrücken sie Jubelschreie. Rund ein halbes Dutzend von ihnen ist an diesem Mittwoch in den Saal 537 des Landgerichtes Berlin gekommen, Menschen aus der Computerszene, die sich mit dem Münchener Rechtsanwalt seit Jahren in den Haaren liegen. Einer kommentiert: „Spätestens zu Weihnachten sitzt Gravenreuth im Knast“.

Es scheint, als sei einer der berüchtigtsten Anwälte Deutschlands am Ende: Freiherr von Gravenreuth, 60 Jahre alt, bekannt als unnachgiebiger Kämpfer gegen Raubkopierer, vermeintliche Spam-Versender, Produktpiraten und Betreiber von Internetforen. Gefürchtet als Jurist, der seine Gegner mit Abmahnungen überzieht und dabei horrende Gebühren verlangt. Aber auch als jemand, der es selbst mit dem Gesetz nicht so genau nimmt. Gestolpert ist er nun über den „taz“-Fall.

Im Mai 2006 hatte er die Tageszeitung aus Berlin abgemahnt. Sein Vorwurf: Die „taz“ habe ihm ungefragt eine E-Mail zugeschickt, in der sie ihm die Aufnahme in ihren Newsletter-Verteiler anbot. Im anschließenden Rechtsstreit überweist ihm die „taz“ 663,71 Euro. Dann begeht Gravenreuth einen Fehler. Er behauptet gegenüber dem zuständigen Gericht, er habe das Geld nicht erhalten. Deswegen beantragt er die Pfändung der Internetadresse „taz.de“. Die Tageszeitung wendet sich daraufhin an den bekannten Medienanwalt Johannes Eisenberg, der Strafanzeige gegen von Gravenreuth stellt – wegen versuchten Betruges. Eine Hausdurchsuchung in Gravenreuths Kanzlei fördert schließlich Kontoauszüge und ein Fax zutage, die die Zahlungen der „taz“ beweisen. Bereits im September 2007 befindet ihn deswegen das Amtsgericht Tiergarten für schuldig und verurteilt ihn zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Auch deswegen, weil Gravenreuth wegen Untreue bereits vorbestraft war.

An diesem Mittwoch kämpft Gravenreuth nun im Berufungsverfahren gegen die drohende Haftstrafe. Einsilbig antwortet er auf die Fragen des Richters, mehr als ein „Ja“ oder „Nein“ geht ihm kaum über die Lippen. Sein Anwalt versucht Gravenreuth als Chaoten darzustellen, in dessen Kanzlei stets Unordnung herrscht. Deswegen soll er das Fax und den Geldeingang der „taz“ übersehen haben. Vier seiner ehemaligen Mitarbeiter werden als Zeugen aufgerufen, bringen ihren ehemaligen Chef in Verlegenheit. „Er hat mir mein Gehalt nicht immer vollständig überwiesen“, sagt eine Ex-Angestellte. Gravenreuths Gegner auf der Zuschauerbank schütteln demonstrativ mit dem Kopf. Dann gerät der Prozess zur Posse.

Die Gerichtsdienerin trägt ein gerade eingetroffenes Fax herein – von einem weiteren berüchtigten Anwalt: Bernhard Syndikus, ehemaliger Kanzleipartner Gravenreuths, selbst wegen Urheberrechtsverletzungen bereits bestraft worden. Eigentlich sollte er als Zeuge aussagen und Gravenreuth an diesem Morgen wohl entlasten. Doch er kommt nicht, schickt stattdessen das Fax, aus dem der Richter genüsslich zitiert: Sein Wecker, so schreibt Syndikus, habe nach vielen Jahren ausgerechnet an diesem Morgen den Dienst versagt. Es sei ihm deswegen nicht möglich gewesen, seinen Flug von München nach Berlin rechtzeitig zu erreichen.


Die Bedeutung des Faxes

Prozessbeobachter werten das Fax als Finte. „Die Verteidigung will wohl Verhandlungsspielraum gewinnen“, sagt einer. Sie könne dem Gericht ein vermeintliches „großzügiges Angebot“ machen, in dem sie darauf verzichte, den Prozess wegen des fehlenden Zeugen zu vertagen. Im Gegenzug wolle die Verteidigung wohl einen Bewährungsstrafe heraushandeln. Richter Vogl jedenfalls setzt den Prozess fort, will ihn unbedingt an diesem Tag abschließen.

In der zentralen Frage glaubt Vogl dem Angeklagten schließlich nicht. Ein Geldeingang in einer wichtigen Fristsache, den Gravenreuth nicht bemerkt haben will? Und das, obwohl Gravenreuth in seinen Abmahnungen häufig Fristen von gerade mal 24 Stunden setzt? Unglaubwürdig, befindet der Richter.

Gravenreuth kündigt nach dem Urteil an, in Revision vor das Kammergericht ziehen zu wollen, dem Synonym für das Berliner Oberlandesgericht. „Dort stehen seine Chancen aber wohl eher schlecht, weil es in der Revision lediglich um Fragen der Rechtsanwendung geht und nicht Tatsachen“, sagt ein Prozessbeobachter. Der Jubel in der Computerszene ist dementsprechend groß.

Binnen zwölf Stunden gehen im Diskussionsforum des Fachmagazins Heise.de mehr als 2000 Kommentare ein, in fast allen wird das Urteil als Sieg der Gerechtigkeit gefeiert. Kein Anwalt hatte sich in der Szene mehr Feinde gemacht als Gravenreuth.

Berüchtigt als "Abmahn-Anwalt"

Der Münchener galt als einer der ersten „Abmahn-Anwälten“ Deutschlands. Im Auftrag von Mandanten verschickte seine Münchener Kanzlei seit 1985 im großen Stil Abmahnungen, „etliche Tausend“, wie er WELT ONLINE bekennt. Dabei ging es vor allem um Urheber- und Markenrechtsverletzungen, etwa Raubkopien von Computerspielen oder markenrechtlich geschützte Begriffe wie die „Asterix“-Comics. Seine Gegner mussten Unterlassungserklärungen abgeben und meist auch mehre Hundert Euro Abmahngebühren bezahlen.
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Helmut 
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Beitrag Beitrag 1 - Verfasst am: Fr Sep 19, 2008 13:11    Titel: Antworten mit Zitat





...... ... die Meldung des Jahres! **** Flasche Sekt aufmachen! ****
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Beitrag Beitrag 2 - Verfasst am: Fr Sep 19, 2008 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Gulli spamt er ja selbst immer rum. Die dumme Sau.

Hier ein Thread
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Beitrag Beitrag 3 - Verfasst am: Fr Sep 19, 2008 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Möge es allen Abmahnanwälten früher oder später so ergehen, Amen!
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Beitrag Beitrag 4 - Verfasst am: Fr Sep 19, 2008 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Günter Freiherr von Gravenreuth & Freunde

Dort findet man Infos zu der ganzen Bande. Der Teufel soll sie holen.
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Beitrag Beitrag 5 - Verfasst am: Fr Sep 19, 2008 14:46    Titel: Antworten mit Zitat


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Beitrag Beitrag 6 - Verfasst am: Fr Sep 19, 2008 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann die Schadenfreude ja verstehen, aber Grund zum Jubeln gibt es in keinster Weise.
Das Gericht hat sich in keiner Weise mit der Abmahnpraxis befaßt, er hat nur was für einen seiner (bzw mehrerer) anderen Fehler auf den Deckel gekriegt.
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Beitrag Beitrag 7 - Verfasst am: Fr Sep 19, 2008 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist vollkommen egal - es gibt im Leben eine AUSGLEICHENDE GERECHTIGKEIT.

Mit der Abmahnpraxis muss sich auch keiner befassen, so ein Unfug gehört einfach ABGESCHAFFT!
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Beitrag Beitrag 8 - Verfasst am: Fr Sep 19, 2008 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gericht hat sich in keiner Weise mit der Abmahnpraxis befaßt

Darum ging es ja gar ned. Das Gericht kann darüber auch nicht befinden. Das ist ne Frage der Gesetze. Mittlerweile ist die Abmahnpraxis aber eingeschränkt worden - zumind. was die horrenden Gebühren und unrealistischen Streitwerten angeht.

Letztlich müsste man ganz einfach verbieten (bzw. ausschließen) das ein Anwalt ohne von einem Mandanten extra beauftragt zu sein beliebig Abmahungen schicken kann. Damit wär der Thema gegessen und vom Tisch.
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Beitrag Beitrag 9 - Verfasst am: Sa Sep 20, 2008 0:37    Titel: Antworten mit Zitat

Helmut hat folgendes geschrieben:
Letztlich müsste man ganz einfach verbieten (bzw. ausschließen) das ein Anwalt ohne von einem Mandanten extra beauftragt zu sein beliebig Abmahungen schicken kann.


Also mein Anwalt meinte hierzu, dass spätestens beim Gerichtstermin der Abmahnanwalt seine Vollmacht vorzeigen muss. Es wäre auch völlig legitim als Abgemahnter eine solche Vollmacht (über seinen Anwalt) zu verlangen, bevor überhaupt an irgendeine Zahlung oder Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung gedacht wird. Meist begründen die Anwälte das sie zur Vorlage einer Vollmacht bei ihrer Abmahnung nicht verpflichtet sind. Das ist zwar richtig. Nur wenn sie wirklich ernst genommen werden wollen und der Anwalt der Gegenseite eine Vollmacht als Bedingung für weitere Verhandlungen verlangt, kommen sie kaum drum herum. Das wissen die auch genau.
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Beitrag Beitrag 10 - Verfasst am: Sa Sep 20, 2008 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nur wenn sie wirklich ernst genommen werden wollen und der Anwalt der Gegenseite eine Vollmacht als Bedingung für weitere Verhandlungen verlangt, kommen sie kaum drum herum.


Na, wenn das so wäre? Soweit ich weiß (und das belegen doch die vielen Abmahungen) muss der Anwalt eben keine Vollmacht haben. Zumind. wenn es um den Kern der Sache geht - nämlich die "Abmahngebühren" zu kassieren. Diese bisher hohen Gebühren hat man "gedeckelt" und eine Obergrenze (bei Privat!) gesetzt.

Wäre der Anwalt verpflichtet für die Abmahung eine Vollmacht (z.B. von Walt Disney) vorzulegen (also konkret nachzuweisen das er im Auftrag dieses Mandanten handelt) würden wohl die meisten diese Abmahungen rechtswidrig sein und ins Leere laufen.
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Beitrag Beitrag 11 - Verfasst am: Sa Sep 20, 2008 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Viele Anwälte haben - wie Helmut richtig sagt - einfach aufs Blaue hinein abgemahnt, sogar wenn jemand den Namen "Nadelholz"
für seinen PC verwendete und der Name "Nudelholz" für einen Küchenmixer geschützt war - "Verwechslungsgefahr". Auftrag lag keiner vor - wozu auch.

Erinnert irgendwie an Pensionisten, die von ihrem Fenster aus Falschparker anzeigen.

Es gehört der Verantwortliche für solche Abmahngesetze lebenslang eingesperrt. Er leistet einer Brut von Abzockern Vorschub.
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Beitrag Beitrag 12 - Verfasst am: Sa Sep 20, 2008 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Abmahngesetze waren nie für den Zweck erlassen worden. Die haben als Grundlage den gewerblichen Bereich. Mit solchen Entwicklungen wie Internetz hat niemand gerechnet. Liegt in der Natur der Sache das Gesetzgebungen immer der aktuellen Situation und Entwicklungen hinterher hinken. Hellsehen kann auch der Gesetzgeber nicht. Gesetze dann zu ändern ist in einer parlamentarischen Demokratie aber ein ziemlich mühsamer und langer Weg. (Ginge in ner Diktatur oder Monarchie leichter

Ein Problem ist wohl: Das Internetz mit seinen knapp 10 Jahren ist ein (vom Gesetzgeber her gesehen) junges Phänomen. Dazu noch sehr dynamisch in der Entwicklung. Darauf ädequat und zeitnah mit gesetzlichen Regelungen zu reagieren überfordert den ganzen Apparat. Die Justitz schon eh. Dort sitzen oft Leute einer Generation die gar nicht wissen um was es genau geht. Merkt man zuweilen bei div. Urteilen bei denen die Kommunikationstechnoloagie eine Rolle spielt. Da hat man den Eindruck die Richter haben schon das Problem gar nicht wirklich begriffen.

Bei den Politkern ist das ähnlich. Was soll ein Politiker der in div. Ausschüssen sitzt - selbst aber weder PC und Internet hat - eigentlich fachlich zur Lösung div. Fragen in dem Zusammenhang beitragen können? Man denke nur an das sagenhafte Interview mit dem Altkanzler Kohl der auf die Frage für wie wichtig er "Datenautobahnen" hält antwortete: "Ja, Autobahnen brauchen wir! *Kopfklatsch*
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Beitrag Beitrag 13 - Verfasst am: Mo Sep 22, 2008 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
OLG Düsseldorf verlangt weiterhin eine Originalvollmacht für eine Abmahnung, ansonsten Zurückweisung möglich.

Quelle:
http://www.nicit.com/news.artikel.php?a=35&PHPSESSID=blkc33i9p2frafaclori0vues9c6m6co

Der volgende Artikel bestätigt meine Ausführungen hinsichtlich des Vorhandenseins der Vollmacht bei einem Verfahren vor Gericht.


Code:
Fast alle Abmahnungen enthalten aber ein Angebot zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Bei einem solchen Angebot ist keine Vollmacht erforderlich. Erst im Gerichtsprozess muss der Anwalt eine Vollmacht vorlegen.


Quelle:
http://www.impulse.de/management/1001630.html?p=1
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Grüße


Zuletzt bearbeitet von Romulan Warbird am Mo Sep 22, 2008 11:40, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag Beitrag 14 - Verfasst am: Mo Sep 22, 2008 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das OLG Düsseldorf bleibt seiner Linie treu und sieht in einer Abmahnung weiterhin eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung. Damit stellt sich das Gericht nicht nur gegen die Vorinstanz, dem LG Düsseldorf, sondern auch dem OLG Karlsruhe und Köln entgegen.


So isses. Geklärt ist das nicht.
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Beitrag Beitrag 15 - Verfasst am: Mo Sep 22, 2008 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Weil der deutsche Gesetzgeber wieder mal schläft (wie so oft).
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Grüße
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