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Fotorechte+Internetz
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maxl 



Anmeldungsdatum: 30.08.2003
Beiträge: 5079

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Beitrag Beitrag 0 - Verfasst am: Mi März 18, 2009 19:45    Titel: Fotorechte+Internetz Antworten mit Zitat

Ein Bekannter von mir betreibt eine Internetseite/Forum.

Darin hat er neulich einen Nachruf auf einen Verstorbenen eingestellt, der von einer dritten Person verfasst wurde.

Der Nachruf war noch versehen mit einem 08/15-Foto des Verstorbenen unter Angabe des copyrights des "Fotografen".

Jetzt meldet sich aus Österreich der Hobbyfotograf und stellt per Abmahnung über einen Wiener Anwalt plötzlich (incl.Anwaltskosten) eine Forderung im 4-stelligen Bereich auf.

Das Foto ist natürlich schon entfernt worden.

Angeblich soll bei solchen Internetstreitereien der Gerichtsstand des Fordernden sein; in dem Fall Ösiland.

Angeblich soll im Gegensatz zu Deutschland die Unschuldsvermutung nicht gelten und nicht der Verfasser des Internetbeitrages sondern der Betreiber der Seite haftbar sein.

Kennt sich vielleicht jemand damit aus? Hat einer einen Tip für meinen Bekannten?

Wenn dem wirklich so ist, kann man hier auch keine fremden Fotos mehr einstellen......

Aus Versehen ein Foto aus Rußland eingestellt- und schon muss man vor den Kadi in Wladiwostok.......?
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Mein Leben gehört der Forschung und den schöngeistigen Dingen!!!
cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 1 - Verfasst am: Mi März 18, 2009 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ars...löcher gibt es mehr als man träumen kann - und vielen ist es ned zu blöd ihre Komplexe neuerdings im Internetz
abzureagieren oder Zaster ebendort mit Gewalt zu machen.

Wenn sich jemand in seinen Rechten verletzt fühlt. sollte im Allgemeinen eine Unterlassung reichen - wie soll jemand wissen,
ob das Foto vom Kurti Hintertupfinger gemacht wurde oder vom Star- und Blähboi-Fotografen J.F.Pappo Razzo.

Tipp habe ich leider keinen - stehe wegen Fotos selbst mit 99 Beinen im Gericht. Wichtig: ned einschüchtern lassen,
versucht wird alles an Geld zu kommen. Winkeladvokaten sind die grössten Geldhaie. Siehe auch die Kochbuchtante Marion
und ihr Mann, die nur von solchen Anzeigen leben. Noch immer steht bei Eingabe "Tomate" in Google ihr Furztomatenbild
von 724.000 !!!! Tomatenbildern an erster Stelle


PS: es gibt im Internetz tausende Komplexler ... habe mich mal mit einem angelegt, der über jedes seiner Scheissfoto,
aber wirklich jedes Scheissfoto (und wars noch so klein) querdrüber sein riesiges Wasserzeichen legte - sodass vom
eigentlichen Foto nimmer viel zu sehen war.
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Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt.
maxl 



Anmeldungsdatum: 30.08.2003
Beiträge: 5079

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Beitrag Beitrag 2 - Verfasst am: Mi März 18, 2009 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

...aber was machen, wenn man plötzlich tausende Euros zahlen soll?

Den Gerichtsvollzieher abwarten?


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RHO 



Anmeldungsdatum: 23.07.2001
Beiträge: 5374
Wohnort: DK

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Beitrag Beitrag 3 - Verfasst am: Mi März 18, 2009 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

maxl hat folgendes geschrieben:
...aber was machen, wenn man plötzlich tausende Euros zahlen soll?

Den Gerichtsvollzieher abwarten?



Ne, sich mit einem Anwalt beraten.
AnimalMother 
Moderator


Anmeldungsdatum: 16.01.2003
Beiträge: 3724

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Beitrag Beitrag 4 - Verfasst am: Mi März 18, 2009 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und fertisch bzw abwarten

http://www.123recht.net/article.asp?a=30650&ccheck=1
_________________
All the best,

Animal Mother

Nichts, was ein Mensch sich auszudenken in der Lage ist, kann so unwahrscheinlich, unlogisch oder hirnrissig sein, als dass es nicht doch ein anderer Mensch für bare Münze halten und diese vermeintliche Wahrheit notfalls mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen wird.
cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 5 - Verfasst am: Mi März 18, 2009 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Jepp - dieweilen ich geflasht hab war Tiermutter schneller.

Eher machst beim Flashen in die Hose als bei solch depperten Abmahnknilchen.

Nochwas ... irgendwo steht auch was, dass der Kläger "schützenswerte Werte" nachweisen muss - sonst könnte ich ja bei
jedem unscharfen Bildl von der Paris Hilton aus 738 Meter Entfernung behaupten, die BILD-Zeitung hätte
mir 1.200.003,99 € dafür geboten.
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Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt.
TomM 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 05.03.2002
Beiträge: 5354
Wohnort: Heilsbronn - meist Wanambi auf See

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Beitrag Beitrag 6 - Verfasst am: Do März 19, 2009 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

die Geschichte mit dem Gerichtsstand ist so eine Sache - eigentlich ist der Gerichtsstand das zuständige Gericht (Amtsgericht oder Landgericht) des Leistungsempfängers - also in dem Fall übertragen eher der Ort des Beklagten.

Wenn ein Ausländer einen Inländer auf Lizenzgebühren verklagt, dann kann der Inländer ja nicht wissen wo der Ausländer wohnt. Also kann er keine gültigen Geschäftsbedingungen kennen (egal ob BGB, HGB oder wie das eben im Ausland heißen mag oder ob und welche AGB es gibt).

Grundsätzlich hast Du (der Gegner) keinen Anspruch auf eine Unterlassungserklärung. Entsprechend müsst der Gegner seine Lizenzforderungen auf dem Klageweg erstreiten (keine Ahnung wie sich ein Privatmensch (wenn es einer ist) da verhält/verhalten wird).

Die Bestrebungen des Gesetzgebers gehen derzeit in Richtung, dass ein "Geschädigter" zunächst eine kostenfreie Abmahnung zustellen muß - einige Gerichte entscheiden schon so, vor allem wenn so ein Urheberrecht an den Haaren herbeigezogen wird.

In Foren ist der Ersteller des Beitrages für seinen Beitrag und die dazu benutzten Fotos verantwortlich - erst wenn der nicht lokalisiert werden kann haftet der Forumsbetreiber. Die einfachste Sache ist der direkte Link auf die Seite von dem, der das Foto im Netz veröffentlicht hat, dann wird ja seine Seite aufgerufen und da kann zunächst mal keiner was tun. Also Marions Tomate wird nicht hier im Forum geöffnet sondern auf ihrer eigenen Seite. Wenn Marion das nicht will, muß sie das auf ihrer Seite DEUTLICH kenntlich machen oder die Verlinkung unmöglich machen.

Sicher könnte man auch dahin argumentieren, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, die Kopie eines Fotos von Webseiten zu unterbinden - wer dann diesen "Kopierschutz" bewußt unterläuft ist natürlich fällig.

Am Ende gehts zu 99% um Abzocke, sonst nix. Bei den 1% bin ich selbst auch dabei (obwohl ich noch nie eine Abmahnung habe schreiben lassen), da werden nämlich ganze Textpassagen von mir geklaut und zu eigenen Werbezwecken benutzt - so geschehen auf einer Messe wo ich meine eigenen Fehler im Vortrag wiederfand und bei einigen anderen Gelegenheiten im Webb, wo komplette Produktinformationen mit anderem Namen versehen wieder auftauchten.

Soll sagen - nicht immer ist es nur der Abzockgedanke, wobei man solche Dinge meist friedlich regeln kann.
_________________
so long -> Tom

Wissen ist Macht - macht nichts
(Heinz Erhardt)
Archimedes 



Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 1750

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Beitrag Beitrag 7 - Verfasst am: Fr März 20, 2009 13:00    Titel: Re: Fotorechte+Internetz Antworten mit Zitat

maxl hat folgendes geschrieben:
Ein Bekannter von mir betreibt eine Internetseite/Forum

maxl, ich finde es gut, dass du zu deinen Problemen stehst.
cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 8 - Verfasst am: Fr März 20, 2009 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

DAS hab ich mir ned zu sagen getraut ...
du bist unverschämt direkt ...

Jetzt berichte mal über Potenzprobleme DEINES Bekannten
und ich erzähl über die Vielweiberei MEINES Bekannten.
_________________
Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt.
bergH 
Moderator


Anmeldungsdatum: 14.06.2001
Beiträge: 13678
Wohnort: Am Kamener Kreuz

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Beitrag Beitrag 9 - Verfasst am: Fr März 20, 2009 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

tach auch !

Über Deine Vielweiberei gibt es ja auch genau soviel
zu berichten, wie über meine Vielweiberei.
_________________
Gruß BergH
cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 10 - Verfasst am: Fr März 20, 2009 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wow - sollte ich dich unterschätzt haben?
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strotti 



Anmeldungsdatum: 23.03.2002
Beiträge: 106

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Beitrag Beitrag 11 - Verfasst am: Fr März 20, 2009 21:00    Titel: Re: Fotorechte+Internetz Antworten mit Zitat

maxl hat folgendes geschrieben:
Ein Bekannter von mir betreibt eine Internetseite/Forum.

Darin hat er neulich einen Nachruf auf einen Verstorbenen eingestellt, der von einer dritten Person verfasst wurde.

Angeblich soll im Gegensatz zu Deutschland die Unschuldsvermutung nicht gelten und nicht der Verfasser des Internetbeitrages sondern der Betreiber der Seite haftbar sein.
Wenn dem wirklich so ist, kann man hier auch keine fremden Fotos mehr einstellen......

Aus Versehen ein Foto aus Rußland eingestellt- und schon muss man vor den Kadi in Wladiwostok.......?

(Ich hab das Zitierte mal ein bisschen gekürzt) Die Rechtslage ist auch in Deutschland eindeutig: Fotos unterliegen dem Urheberrecht, und sie dürfen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht veröffentlicht werden. Da gibt es auch keine Unschuldsvermutung. Und wenn der Bekannte den Nachruf eingestellt hat, hat er die Urheberrechtsverletzung begangen, auch wenn ein anderer den Nachruf erstellt hat. Verantwortlich ist nicht der, der einen Beitrag erstellt, sondern der, der ihn veröffentlicht.
Generell gilt: Man darf fremde Fotos nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwenden, selbst wenn sie schon tausenfach durchs Netz schwirren.

Strotti
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