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cool  V.I.P. Lästerexperte

Anmeldungsdatum: 15.08.2001 Beiträge: 53491
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Beitrag 0 - Verfasst am: Mi Jan 16, 2013 20:14 Titel: So gehört sichs! |
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Die Schweiz hat ab 1.1.2013 neue Bestimmungen fürs Schnellfahren - schon bisher gabs Geldstrafen,
die dem Verdienst "angepasst" waren. Wer also stark absahnt, kam ned mit Taschengeld davon.
Neu drohen Ausweisentzüge von mindestens zwei Jahren, und ihr Auto kann ihnen weggenommen werden.
Öffentliche Radarwarnungen werden verboten. Gemäss dem Verkehrssicherheitspaket dürfen Autofahrer und
Autofahrerinnen nicht mehr öffentlich oder gegen Entgelt vor Radarfallen gewarnt werden. Wer im Auto
ein GPS-Gerät benutzt, das vor Radarkontrollen warnt, riskiert eine Busse. Ausserdem kann das Warngerät von den
Behörden eingezogen werden.
Neu ist auch die Definition des "Rasers" im Gesetz:
Darunter fällt, wer in einer
Tempo-30-Zone mit 70 oder mehr Stundenkilometern erwischt wird.
Innerorts – bei zulässigen 50 km/h – gilt dies ab 100 Stundenkilometern,
ausserorts bei Tempo 80 ab 140 km/h und
auf Autobahnen mit Limite 120 ab 200 km/h.
Zudem gilt als Raser, wer vorsätzlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder
Todesopfern eingeht – etwa durch waghalsiges Überholen oder durch die Teilnahme an nicht bewilligten Rennen.
Nach wie vor kann ein Führerausweis bereits bei geringeren Tempoüberschreitungen entzogen werden:
innerorts ab 21 Stundenkilometern Überschreitung,
ausserorts ab 26 km/h und
auf der Autobahn ab 31 km/h.
Wer in schwerer Art und Weise gegen das Strassenverkehrsgesetz verstösst – etwa mit krassen
Geschwindigkeitsüberschreitungen –, riskiert, dass sein Auto von den Behörden eingezogen wird.
Die Freiheitsstrafen für Raserdelikte werden erhöht:
Neu gilt eine Mindeststrafe von einem Jahr,
und die Höchststrafe wird um ein Jahr auf vier Jahre Freiheitsentzug angehoben _________________
Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt. |
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BPHennek 

Anmeldungsdatum: 05.06.2001 Beiträge: 7473 Wohnort: EXSIS-Elegance
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Beitrag 1 - Verfasst am: Mi Jan 16, 2013 20:21 Titel: |
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Gilt das auch für Dich als Rolatorfahrer?  _________________ Gier und Uneinsichtigkeit fressen den Verstand! |
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cool  V.I.P. Lästerexperte

Anmeldungsdatum: 15.08.2001 Beiträge: 53491
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Beitrag 2 - Verfasst am: Mi Jan 16, 2013 20:23 Titel: |
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Klar, dir mit dem 49km/h WoMo kann sowas ned passieren. Du darfst dich also über Bayern raustrauen (auch wenn es dann zerfällt). _________________
Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt. |
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