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Aufnahmen von TV verbreiten: LEGAL ?
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Nickman 



Anmeldungsdatum: 24.08.2002
Beiträge: 1

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Beitrag Beitrag 0 - Verfasst am: Sa Aug 24, 2002 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Ich habe eine Frage an Euch alle:

Ist es bei uns in Deutschland erlaubt, vom Fernsehen aufgenommene Daten, sei es auf VHS,SVHS,(X)VCD,(X)SVCD,DVD,DIVX etc. zu verbreiten durch

a) Verkaufen mit Profit ?
b) Verkaufen ohne Profit, sondern ledigliche Deckung der Kosten (z.B. für den Rohling, etc.) ?
c) Verschenken ?

Ich hab absolut keine Ahnung. Falls Ihr mir nicht so weiterhelfen könnt, könnt Ihr mir vielleicht sagen, wo oder wen man sonst fragen könnte ?

Würde mich wirklich interessieren.

Danke an alle für jede Form von Hilfe,

Nickman
std 



Anmeldungsdatum: 01.02.2002
Beiträge: 839
Wohnort: NRW

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Beitrag Beitrag 1 - Verfasst am: Sa Aug 24, 2002 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Meine unmaßgebliche Meinung:

a) nein
b) nein
c) vielleicht, wird sich aber niemand dran stossen
_________________
MfG   Stefan
DV User 



Anmeldungsdatum: 19.07.2001
Beiträge: 4084
Wohnort: Penzberg

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Beitrag Beitrag 2 - Verfasst am: Sa Aug 24, 2002 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Der korrekte rechtliche Hintergrund (für Deutschland) würde mich auch mal interssieren. Bisher ist mein Wissensstand ähnlich wie std ihn beschrieben hat.

Das a) verboten ist sollte klar sein, da die Bildrechte schließlich noch beim Rechteverwerter, sprich meist den TV-Anstalten, liegen. Leider waren die sogar oft so blöd, daß sie die Rechte nur für einen gewissen Zeitraum gekauft haben. So dürfen sie teils ihre eigenen Aufnahmen (Konzert, Sport) nicht nochmals senden.

b) und c) verhält sich m.W. nach ähnlich wie bei Musik. Also wären unentgeltliche Kopien für Freunde noch erlaubt, mehr nicht. Wie man nun seinen Freundeskreis definiert ;) und ob man den Freund lieb bittet, einem eine Leer-CD als Gegenleistung zu schicken, bleibt dabei offen.

Mein Fazit bisher: Verkauf ist verboten, was Du sonst, also ohne Profit und ohne die Filme öffentlich zugänglich zu machen, damit machst ist den TV-Anstalten (noch) egal.

Gruß DV User
RiDi 



Anmeldungsdatum: 30.03.2002
Beiträge: 242
Wohnort: Bayern

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Beitrag Beitrag 3 - Verfasst am: Mo Aug 26, 2002 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

@Nickman

Willst Du nun provozieren oder weisst Du sowas wirklich nicht?

Punkt "a) Verkauf mit Profit" ist selbstverstaendlich Dir nur bei Werken erlaubt, an denen Du 100% die Rechte haeltst. Also bei Musik, die Du selbst komponiertest und Videos, die Du selbst drehtest. Wobei man hier noch beachten sollte, was der Inhalt des Videos zeigt. Private Leute, die Du nicht vorher fragtest, duerfen nur dann abgebildet werden, wenn sie als "Beiwerk" agieren. "Herausgepickt" ist nicht erlaubt! Bei Personen aus der Oeffentlichkeit bei oeffentlichen Auftritten hingegen schon. Filmst Du aber ein Open Air Konzert und dergleichen, gilt dies wiederum nicht. Ansonsten kannst Du alles verkaufen, was Originale sind, die Du selbst kauftest. Also Mitschnitte vom Fernsehen als Original-Mitschnitt gekauft.

Punkt "b) Verkauf ueber Deckungskosten" ist schwammig. Kann einem auch ein Strick draus gedreht werden. Denn wenn Du 100mal 1 Euro mehr reinbekommst, als Du tatsaechlich als Aufwand hattest, dann ist das Gewinn!

Punkt "c) verschenken" ist zumindest rechtlich gesehen das Vergehen, das dann die geringste Strafe nach sich zieht, wenn Dir Rechteinhaber eins ueberbraten wollen oder eine Strafanzeige mit richterlichem Beschluss Dich trifft. Dann ist es mit einem Bussgeld und einer Ermahnung abgegolten.
Allerdings gilt hier: Wo kein Klaeger da kein Richter. In diesem Fall kann man das ganze noch als Kavaliersdelikt ansehen. Auch wenn man Verschenken auf den Freundeskreis beschraenken sollte. Hier sieht der Gesetzgeber ja auch Straffreiheit vor!

Diffizil wird es, wenn Du wem Fremden eine Fernsehaufnahme
unentgeltlich ueberlaesst. Wenn einer was Boeses will, koennte er Dich in die Pfanne hauen. Aber wie hier die Rechtssprechung aussieht, weiss ich nicht genau. Bei *piep* ist es von Staatsinteresse und wird staatsanwaltlich verfolgt.

Ich habe neulich eine DVD-R zum Testen an wen unbekannten verschickt. Und zwar unentgeltlich und als Leihgabe mit Bitte um Rueckgabe nach Sichtung. Weiss wer, wie das rechtlich exakt zu bewerten ist?

Gruss!

RiDi.
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